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Neufassung ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”

Die Überarbeitung der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” ist in Kraft getreten. Es wurden Konkretisierungen im Bereich der erhöhten Brandgefährdung eingefügt, die dem Anwender mehr Informationen und Hilfestellung bei seinen Entscheidungen geben sollen.

Sie haben Fragen, welche Änderungen genau beschlossen wurden und was damit auf Brandschutzverantwortliche zukommt, unsere Fachkräfte beraten sie gerne.

Änderungen im Mutterschutzgesetz

Zum 1. Januar 2018 greifen die neuen Regelungen zum Mutterschutzrecht

  • Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kindern
  • Ausweitung des Personenkreises
  • Neue Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz für Mütter
  • Gefährdungsbeurteilung: Maßnahmen für sichere Arbeitsbedingungen
  • Änderungen durch das Mutterschutzgesetz beim Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit informieren sie gerne ausführlich zu diesem Thema.