Zum 1. Januar 2018 greifen die neuen Regelungen zum Mutterschutzrecht
- Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kindern
- Ausweitung des Personenkreises
- Neue Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz für Mütter
- Gefährdungsbeurteilung: Maßnahmen für sichere Arbeitsbedingungen
- Änderungen durch das Mutterschutzgesetz beim Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit informieren sie gerne ausführlich zu diesem Thema.