Zum 1. Januar 2018 greifen die neuen Regelungen zum Mutterschutzrecht

  • Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kindern
  • Ausweitung des Personenkreises
  • Neue Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz für Mütter
  • Gefährdungsbeurteilung: Maßnahmen für sichere Arbeitsbedingungen
  • Änderungen durch das Mutterschutzgesetz beim Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit informieren sie gerne ausführlich zu diesem Thema.